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Nutzungsrechte und Lizenzen

Urheberschaft, Gesetz, Nutzung und Kosten

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Verwendung - Nutzungsrecht - Vergütung - Nennungspflicht - GEMA


GEMA-frei
1 Alle Werke von SPOTHOUSE Thomas Schmidt sind GEMA-frei und NICHT bei der GEMA anzumelden. SPOTHOUSE Thomas Schmidt ist kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft.
Unsere Nutzungsrechte werden deshalb direkt an den Kunden gegen Vergütung abgetreten.
     
Urheberrechtsgesetz
1 SPOTHOUSE Thomas Schmidt ist als Komponist und Texter damit Urheber seiner Werke.
Diese sind geschützt und dürfen nur mit Erlaubnis und gegen Vergütung verwendet werden...


...mehr erfahren über Urheberrrecht, Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte, Vergütung...
     
Nutzungsrecht
1 Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches ....

...mehr erfahren über Nutzungsrechte, einfache oder exklusive Verwendung...
     
Persönlichkeitsrecht des Urhebers
1 Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.
Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ...


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Vergütung
1 Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung
Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Eine Nutzung ist daher nicht kostenlos...

...mehr erfahren über Nutzungsrechte, Vergütung, Lizenzen...
     
Bearbeitung eines Werkes durch den Kunden
1 Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden...

...mehr erfahren über Mischung, Mastering, digitales Studio, Formate
     
Leistungsschutzrecht des Künstlers
1 Auch ein Künstler hat hat das Recht, in Bezug auf seine Darbietung als solcher anerkannt zu werden. Er kann dabei bestimmen, ob und mit welchem Namen er genannt wird ...

...mehr erfahren über Soundeffekte, SFX-Erstellung, Collagen, Rechte
     
GEMA
1 Laut dem UrhG kann der Anspruch des Urhebers auf Vergütung auch an eine Verwertungsgesellschaft (in Deutschland die GEMA) übertragen werden ...

...mehr erfahren über Mischung, Mastering, digitales Studio, Formate
     

Alle rechtlichen Anmerkungen dienen lediglich zur Information und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Quellenangabe: UrhG

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