Alle Werke vonSPOTHOUSE Thomas Schmidt sind GEMA-freiund NICHT bei der GEMA anzumelden. SPOTHOUSE Thomas Schmidt ist kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft. Unsere Nutzungsrechte werden deshalb direkt an den Kunden gegen Vergütung abgetreten.
Urheberrechtsgesetz
SPOTHOUSE Thomas Schmidt ist als
Komponist und Texter damit Urheber seiner Werke.
Diese sind geschützt und dürfen nur mit Erlaubnis und gegen Vergütung verwendet werden...
Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches ....
...mehr erfahrenüber Nutzungsrechte, einfache oder exklusive Verwendung...
Persönlichkeitsrecht des Urhebers
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.
Er kann bestimmen,
ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ...
...mehr erfahrenüber Persönlichkeitsrechte des Urhebers und des Künstlers...
Vergütung
Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung
Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Eine Nutzung ist daher nicht kostenlos...
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers
des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden...
...mehr erfahren über Mischung, Mastering, digitales Studio, Formate
Leistungsschutzrecht des Künstlers
Auch ein Künstler hat hat das Recht, in Bezug auf seine Darbietung als solcher anerkannt zu werden.
Er kann dabei bestimmen, ob und mit welchem Namen er genannt wird ...
...mehr erfahren über Soundeffekte, SFX-Erstellung, Collagen, Rechte
GEMA
Laut dem UrhG kann der Anspruch des Urhebers auf Vergütung auch an eine Verwertungsgesellschaft
(in Deutschland die GEMA) übertragen werden ...
...mehr erfahren über Mischung, Mastering, digitales Studio, Formate
Alle rechtlichen Anmerkungen dienen lediglich zur Information und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Quellenangabe: UrhG